Ich möchte aufklären, denn immer wieder gibt es Fragen, was ich von Hypnose her rechtlich darf, dass keine Verwechslungen zur Heilverordnung oder Heilerlaubnis von Ärzten und Heilpraktikern besteht.
Ebenfalls kann ich keine Garantie dafür übernehmen, dass die Hypnosesitzung bei jedem Menschen, dem Anwendungsgebiet entsprechend Wirkung zeigt.Ic
Meine Hypnose liegt einzig in der nichtmedizinischen Gesundheitsprävention und Lebenshilfe und stellt keine medizinische Leistung im Sinn der Heilerlaubnis dar. Die Hypnose grenzt sich grundlegend von der Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers ab, indem keinerlei Diagnosen oder Heilungsversprechen abgegeben werden.
Sollte sich der Hypnotisierende wegen irgendwelchen Leiden oder Erkrankungen in medizinischer Behandlung befinden, so unterbrechen Sie auf keinen Fall diese, ohne vorherige Besprechung mit Ihrem Arzt.
Ich behalte mir vor, nach der dem Vorgespräch bei Auffälligkeiten die hypnotische Behandlung nicht durchzuführen und dem Klienten mitzuteilen vor der hypnotischen Behandlung einen Arzt oder Heilpraktiker zu konsultieren.